Die Europäische Kommission hat eine Beihilfe Rumäniens in Höhe von 99,5 Mio. EUR (495,2 Mio. RON) zugunsten von Nokian Tyres nach den EU-Beihilfevorschriften genehmigt. Die Förderung wird für die Errichtung einer neuen Fabrik für Pkw-Reifen ohne CO2-Emissionen in Oradea gewährt. Sie trägt zur Erreichung der strategischen Ziele der EU in Bezug auf die Schaffung von Arbeitsplätzen, die regionale Entwicklung und die Umstellung auf eine grüne Wirtschaft in der Region bei.

Maßnahme Rumäniens

Rumänien hat die Kommission von dem Vorhaben in Kenntnis gesetzt, Nokian Tyres bei der Errichtung einer neuen Reifenfabrik ohne CO2-Emissionen in Oradea (Kreis Bihor) im Nordwesten des Landes zu unterstützen.

Die Beihilfe soll in Form eines Direktzuschusses gewährt werden. Die Förderung wird sich auf rund 99,5 Mio. EUR (495,2 Mio. RON) belaufen. Insgesamt wird die Investition auf etwa 650 Mio. EUR geschätzt.

Das Werk ist auf eine Kapazität von rund 6 Mio. Stück pro Jahr ausgelegt, und es sollen mindestens ca. 500 direkte Arbeitsplätze sowie weitere indirekte Arbeitsplätze entstehen. Das Vorhaben dürfte als weltweit erste Reifenfabrik ohne CO2-Emissionen auch ökologische Vorteile mit sich bringen.

Errichtet wird die Fabrik in Oradea und somit in einem Gebiet, das nach Artikel 107 Absatz 3 Buchstabe a des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union (AEUV) für Regionalbeihilfen in Betracht kommt.

Beihilferechtliche Würdigung der Kommission

Die Kommission hat die Maßnahme nach den EU-Beihilfevorschriften geprüft, insbesondere nach Artikel 107 Absatz 3 Buchstabe a AEUV, dem zufolge die Mitgliedstaaten die wirtschaftliche Entwicklung der am stärksten benachteiligten Gebiete der EU fördern dürfen, und nach den Regionalbeihilfeleitlinien 2021.

Im Rahmen der Prüfung stellte die Kommission Folgendes fest:

  • Die Maßnahme wird zur Schaffung von Arbeitsplätzen, zur wirtschaftlichen Entwicklung und zur Wettbewerbsfähigkeit eines benachteiligten Gebiets beitragen. Insbesondere wird sich die Maßnahme positiv auf die Beschäftigung auswirken, da ca. 500 direkte und weitere indirekte Arbeitsplätze entstehen sollen.
  • Die Beihilfe hat einen Anreizeffekt, da der Beihilfeempfänger das Vorhaben ohne die öffentliche Förderung nicht durchführen würde.
  • Die Maßnahme hat begrenzte Auswirkungen auf Wettbewerb und Handel innerhalb der EU. Insbesondere ist die Beihilfe erforderlich und geeignet, um das neue Werk von Nokian Tyres zu errichten, und trägt gleichzeitig zur regionalen Entwicklung bei.
  • Die Beihilfe ist angemessen und auf das zur Mobilisierung der Investition in Oradea erforderliche Minimum beschränkt. Sie wird den nach der rumänischen Fördergebietskarte zulässigen Beihilfehöchstbetrag für das Vorhaben nicht übersteigen.

Daher hat die Kommission die rumänische Maßnahme nach den EU-Beihilfevorschriften genehmigt.

Hintergrund

In Europa bestehen seit jeher erhebliche regionale Unterschiede in Bezug auf das wirtschaftliche Wohlergehen, das Einkommensniveau und die Arbeitslosigkeit. Regionalbeihilfen sollen die wirtschaftliche Entwicklung benachteiligter Gebiete in Europa fördern, ohne den fairen Wettbewerb zwischen Mitgliedstaaten zu beeinträchtigen.

In den Regionalbeihilfeleitlinien 2021 sind die Voraussetzungen dargelegt, unter denen Regionalbeihilfen als mit dem Binnenmarkt vereinbar angesehen werden können. So enthalten sie die Kriterien, die ein Gebiet erfüllen muss, um nach Artikel 107 Absatz 3 Buchstabe a oder c AEUV als A- bzw. C-Fördergebiet ausgewiesen werden zu können. Auf dieser Grundlage haben die Mitgliedstaaten Fördergebietskarten bei der Kommission zur Genehmigung angemeldet.

Die rumänische Fördergebietskarte für den Zeitraum vom 1. Januar 2022 bis zum 31. Dezember 2027 wurde von der Kommission am 20. Dezember 2021 genehmigt. Am 20. Februar 2023 folgte die Genehmigung von Änderungen an der rumänischen Fördergebietskarte im Rahmen des Fonds für einen gerechten Übergang.

Sobald alle Fragen im Zusammenhang mit dem Schutz vertraulicher Daten geklärt sind, wird die nichtvertrauliche Fassung des heutigen Beschlusses über das Beihilfenregister auf der Website der Kommission zum Thema Wettbewerb unter der Nummer SA.107012 zugänglich gemacht.

Quelle: https://ec.europa.eu/commission/presscorner/detail/de/ip_24_4222