Die Europäische Kommission hat eine Bekanntmachung (C/2024/6792) veröffentlicht, die Klarstellungen zu den Anforderungen der Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD), der Sustainable Finance Disclosure Regulation (SFDR) und der Europäischen Standards für die Nachhaltigkeitsberichterstattung (ESRS) enthält. Ziel ist es, die Umsetzung der rechtlichen Vorgaben kosteneffizienter zu gestalten und die Vergleichbarkeit von Nachhaltigkeitsinformationen zu verbessern.
FAQ zur Erleichterung der Umsetzung
Um Unternehmen bei der praktischen Anwendung zu unterstützen, stellt die Kommission häufig gestellte Fragen (FAQ) zur Verfügung. Diese bieten Erläuterungen zur Auslegung bestimmter Vorschriften zur Nachhaltigkeitsberichterstattung und geben Hinweise zu den Anforderungen der SFDR. Zusätzlich werden spezifische Bestimmungen der ESRS, bei denen eine Klärung durch die Kommission erforderlich war, detailliert erklärt.
Unterstützung durch EFRAG-Leitlinien
Für weiterführende Informationen können Unternehmen und Interessengruppen die ESRS-Umsetzungsleitlinien der European Financial Reporting Advisory Group (EFRAG) nutzen. Diese Leitlinien dienen als praktische Hilfestellung für die Einhaltung der Berichtsstandards.
Kontinuierliche Aktualisierung
Die Kommission plant, die FAQ regelmäßig zu aktualisieren, um sicherzustellen, dass sie den aktuellen Bedürfnissen der Unternehmen und anderen Stakeholdern gerecht werden.
Diese Initiative unterstreicht das Bestreben der EU, Unternehmen bei der Einhaltung der Nachhaltigkeitsanforderungen zu unterstützen und gleichzeitig die Transparenz und Vergleichbarkeit von Berichten zu fördern.
Quelle: EUR-Lex Auslegung der CSRD F&A November 2024