Eine neue EU-Verordnung ebnet den Weg für Ökodesign-Anforderungen und -Informationen bei fast allen Kategorien physischer Waren, die auf den EU-Markt kommen. Die neue Ökodesign-Verordnung für nachhaltige Produkte baut auf der bisherigen Ökodesign-Richtlinie auf, die jedoch nur Erzeugnisse betrifft, welche den Energieverbrauch beeinflussen. Mit der neuen Verordnung sollen die Kreislauffähigkeit, die Energiebilanz und andere Aspekte der ökologischen Nachhaltigkeit bei Produkten, die auf den EU-Markt kommen, deutlich verbessert werden.

Beim Ökodesign geht es um die Einbeziehung von Umweltaspekten in jeden Abschnitt des Produktlebenszyklus. Es ist entscheidend in einer Welt, die dringend auf effiziente und nachhaltige Erzeugnisse angewiesen ist, um ihren Energie- und Ressourcenverbrauch zu senken.

Die EU ist auf diesem Gebiet seit Langem tätig. Bestimmt kennen Sie das Energie-Label auf Waschmaschinen oder Kühlschränken, dass wir der EU verdanken. Aber bei der ökologischen Nachhaltigkeit geht es um mehr als nur die Energieeffizienz. Nach der Verabschiedung der Verordnung muss ein nachhaltiges Produkt eines oder mehrere der folgenden Merkmale aufweisen:

  • es verbraucht weniger Energie
  • es hält länger
  • es ist einfach zu reparieren
  • seine Einzelteile sind leicht auszubauen und wiederzuverwenden
  • es enthält weniger bedenkliche Stoffe
  • es kann leicht recycelt werden
  • es hat einen höheren Recyclinganteil
  • es hat während seiner Lebensdauer einen kleineren CO2- und Umweltfußabdruck

Die Verordnung verbietet außerdem die Vernichtung unverkaufter Textilien und Schuhe, und sie ermöglicht bei einem nachweislichen Bedarf vergleichbare Verbote auch für andere Sektoren. Die Unternehmen müssen zudem auf ihren Websites Informationen über die Menge und das Gewicht der unverkauften Produkte offenlegen, die pro Jahr entsorgt werden. Schließlich werden auch verbindliche Kriterien für die umweltgerechte öffentliche Beschaffung möglich, damit staatliche Mittel nachhaltiger ausgegeben werden. Die öffentliche Hand gibt in der EU tatsächlich etwa 1,8 Billionen Euro für Bauleistungen, Waren und Dienstleistungen aus.

Mit der neuen Rechtsvorschrift will die EU auf ihrer langjährigen Erfolgsbilanz zugunsten von Unternehmen, Verbraucher*innen und Umwelt aufbauen. Immerhin haben die derzeitigen Ökodesign-Maßnahmen für 31 Produktgruppen allein 2021 den EU-Verbraucher*innen 120 Milliarden Euro an Energiekosten eingespart und zu einem 10%igen Rückgang des Jahresenergieverbrauchs bei diesen Produkten geführt.

Quelle: EU-Verordnung Ecodesign